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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungsbedingungen

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1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin der fotografischen Leistungen ist Julia Klingler, handelnd unter JuliaGrafie. Die vollständigen Kontaktdaten sind im Impressum der Website angegeben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Shootings, fotografische Dienstleistungen, Bildbestellungen, Gutscheine und sonstige Leistungen von JuliaGrafie.

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Kund:innen vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurden und die Möglichkeit hatten, sie einzusehen und zu speichern.

Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzungen und Absprachen können insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder einer anderen Nachricht dokumentiert werden.

Verbraucher:innen sind natürliche Personen, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer:innen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Anfrage, Buchung und Vertragsschluss

Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, WhatsApp, Instagram oder auf einem anderen Weg sind zunächst unverbindlich.

Nach Abstimmung der wesentlichen Einzelheiten erhalten die Kund:innen ein individuelles Angebot oder eine Buchungsbestätigung. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn die Kund:innen das Angebot innerhalb der angegebenen Frist annehmen oder JuliaGrafie eine von den Kund:innen abgegebene Buchung ausdrücklich bestätigt. Die Annahme beziehungsweise Bestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachricht, erfolgen.

Termin, Art des Shootings, Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls besondere Vereinbarungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Bei Hochzeiten, größeren Reportagen, größeren Business-Shootings oder vergleichbaren Aufträgen kann im Angebot ausdrücklich festgelegt werden, dass der Termin erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert ist.


3. Leistungen und Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Angebot und den individuell getroffenen Vereinbarungen.

Je nach Angebot können insbesondere die Shootingzeit, eine Auswahlgalerie, eine festgelegte Anzahl bearbeiteter Bilddateien, eine passwortgeschützte Onlinegalerie und weitere Leistungen enthalten sein.

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, insbesondere zusätzliche Bilddateien, zusätzliche oder aufwendige Retuschen, Prints, Fotoprodukte, besondere Dekorationen, Torten, Locationkosten oder zusätzliche Aufnahmezeiten, werden nur nach entsprechender Vereinbarung gesondert berechnet.

Die Kund:innen kennen den fotografischen und gestalterischen Stil von JuliaGrafie anhand des Portfolios. Die Bearbeitung und Bildauswahl erfolgen in diesem Stil.

Bei Reportagen, Hochzeiten, Taufen und anderen Veranstaltungen kann aufgrund des tatsächlichen Ablaufs, der räumlichen oder lichttechnischen Bedingungen, der Mitwirkung der Beteiligten oder anderer nicht von der Fotografin beeinflussbarer Umstände nicht garantiert werden, dass jede gewünschte Person, Situation oder jedes einzelne Motiv fotografiert werden kann.


4. Preise, Anzahlung und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbraucher:innen sind sämtliche angegebenen Preise Gesamtpreise.

Aufgrund der derzeitigen Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr anwendbar sein, wird dies in den jeweiligen Preisangaben, Angeboten und Rechnungen berücksichtigt.

Bei kleineren Shootings erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach der Bildauswahl. Zusätzlich ausgewählte Bilder können dadurch unmittelbar in der Rechnung berücksichtigt werden.

Bei Hochzeiten, größeren Reportagen, größeren Business-Shootings oder vergleichbaren Aufträgen wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Die konkrete Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtpreis und auf mögliche berechtigte Ansprüche infolge einer Absage angerechnet. Sie stellt keine zusätzliche Bearbeitungs- oder Reservierungsgebühr dar.

Der verbleibende Betrag ist entsprechend der individuellen Vereinbarung fällig. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Ist dort keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt sie 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung.

Die final bearbeiteten Bilder werden nach vollständiger Zahlung der fälligen Vergütung bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


5. Anfahrt und Zusatzkosten

Im vereinbarten Preis ist eine Fahrtstrecke von insgesamt 40 Kilometern für Hin- und Rückfahrt ab dem Geschäftssitz der Fotografin enthalten. Dies entspricht einer Entfernung von bis zu 20 Straßenkilometern für die einfache Strecke.

Jeder darüber hinaus tatsächlich gefahrene Kilometer wird mit 0,50 € berechnet. Werden während eines Auftrags mehrere Aufnahmeorte angefahren, wird die insgesamt gefahrene Strecke zugrunde gelegt.

Weitere Kosten, insbesondere für besondere Accessoires, Torten, Dekorationen, Locations, Parkgebühren, Eintritt, Übernachtungen oder andere individuell gewünschte Leistungen, werden zusätzlich berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurden oder aufgrund eines von den Kund:innen gewünschten Aufnahmeortes notwendigerweise entstehen.


6. Mitwirkung der Kund:innen

Die Kund:innen stellen alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere besondere Wünsche, zeitliche Abläufe, Aufnahmeorte und Umstände, die für die Durchführung oder Planung relevant sind.

Soweit für einen gewünschten Aufnahmeort eine Genehmigung erforderlich ist, wird vorab vereinbart, wer diese einholt und mögliche Kosten trägt.

Die Kund:innen sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen zu einem Shooting mitgebrachten oder eingeladenen Personen über den Ablauf informiert sind. Bei Veranstaltungen kann die Fotografin nicht gewährleisten, dass sich sämtliche anwesenden Personen fotografieren lassen.

Verspätungen der Kund:innen können die vereinbarte Aufnahmezeit verkürzen, wenn eine Verlängerung aufgrund nachfolgender Termine oder anderer Umstände nicht möglich ist. Eine kostenpflichtige Verlängerung erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.


7. Terminverschiebung und Absage bei kleineren Shootings

Eine gewünschte Verschiebung oder Absage ist der Fotografin so früh wie möglich in Textform mitzuteilen.

Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Shootingtermin ist eine Absage kostenfrei. Bereits entstandene, ausdrücklich vereinbarte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben davon unberührt.

Bei einer Absage weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 30 % des vereinbarten Grundpreises verlangt werden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Grundpreises verlangt werden.

Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet. Der Fotografin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart, werden die vorstehenden Pauschalen nicht berechnet. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können dennoch in Rechnung gestellt werden.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.


8. Absage von Hochzeiten und größeren Aufträgen

Bei Hochzeiten, größeren Reportagen, größeren Business-Shootings oder vergleichbaren Aufträgen wird der vereinbarte Termin über einen längeren Zeitraum verbindlich freigehalten.

Sagen die Kund:innen einen solchen Auftrag nach verbindlicher Buchung ab, berechnet die Fotografin ihren Vergütungs- oder Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen, der ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vergabe des Termins.

Der zu zahlende Betrag ist abhängig vom Zeitpunkt der Absage auf folgende Höchstbeträge begrenzt:

- bei einer Absage bis einschließlich 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin auf höchstens 30 % des vereinbarten Gesamtpreises,

- bei einer Absage weniger als 4 Wochen, aber mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin auf höchstens 50 % des vereinbarten Gesamtpreises,

- bei einer Absage weniger als 14 Tage, aber vor dem Veranstaltungstag auf höchstens 80 % des vereinbarten Gesamtpreises,

- bei einer Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen auf höchstens 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Die genannten Prozentsätze sind Obergrenzen und werden nicht automatisch in voller Höhe fällig. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden berücksichtigt. Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Anspruch oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

Eine geleistete Anzahlung wird vollständig auf den berechtigten Anspruch angerechnet und nicht zusätzlich einbehalten.

Bereits entstandene, ausdrücklich vereinbarte und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.


9. Wetter, Krankheit und höhere Gewalt

Bei Outdoor-Shootings kann aufgrund ungeeigneter oder unsicherer Witterungsverhältnisse ein Wechsel der Location oder eine Verschiebung des Termins erforderlich sein. Die Entscheidung wird möglichst einvernehmlich und unter Berücksichtigung der Sicherheit und der fotografischen Qualität getroffen.

Leicht bewölktes Wetter oder eine für das Shooting geeignete Witterung begründen für sich allein keinen Anspruch auf eine Terminverschiebung.

Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen von ihr nicht zu vertretenden Umstands nicht durchführen, informiert sie die Kund:innen unverzüglich. Soweit möglich, kann mit Zustimmung der Kund:innen ein Ersatztermin oder eine geeignete Ersatzfotografin beziehungsweise ein geeigneter Ersatzfotograf angeboten werden.

Ist die vereinbarte Leistung nicht nachholbar oder wird keine zumutbare Ersatzlösung vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Soweit die Durchführung aufgrund höherer Gewalt für beide Vertragsparteien unmöglich wird, richten sich die jeweiligen Leistungs- und Zahlungspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.


10. Ablauf und fotografischer Stil

Die Fotografin gestaltet das Shooting in ihrem natürlichen, ruhigen und auf echte Momente ausgerichteten fotografischen Stil.

Je nach Shootingart können kleine Anleitungen, sanfte Posen oder reportageartige Aufnahmen entstehen.

Bei Baby-, Newborn- und Familienshootings wird auf eine möglichst entspannte Atmosphäre geachtet. Angemessene Pausen zum Füttern, Wickeln, Beruhigen oder Ankommen sind im Rahmen des vereinbarten Shootings möglich.

Bei Veranstaltungen, Taufen und Hochzeiten arbeitet die Fotografin überwiegend reportageartig und unauffällig. Gruppen-, Familien- und Paarbilder werden nach Möglichkeit und entsprechend der vorherigen Absprache angeleitet.


11. Bildauswahl, Bearbeitung und Retusche

Nach dem Shooting stellt die Fotografin den Kund:innen eine Auswahlgalerie mit den technisch und gestalterisch gelungenen Bildern zur Verfügung.

Die Kund:innen wählen daraus die im gebuchten Angebot enthaltene Anzahl an Bildern aus. Weitere Bilder können entsprechend der jeweils mitgeteilten Preise zusätzlich erworben werden.

Die final ausgewählten Bilder werden im vereinbarten Stil der Fotografin bearbeitet. Dazu gehören insbesondere die Anpassung von Bildlook, Farben, Licht, Kontrast und eine natürliche Bildoptimierung.

Aufwendige Hautretuschen, Montagen oder besondere Retuschewünsche können zusätzlich berechnet werden, wenn sie nicht im gebuchten Angebot enthalten sind. Eine zusätzliche Bearbeitung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.

Unbearbeitete Bilddateien, RAW-Dateien und von der Fotografin aussortierte Bilder sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht herausgegeben.

Die Fotografin entscheidet nach fachlichen und gestalterischen Kriterien, welche Bilder zur Auswahl gestellt werden. Gesetzliche Ansprüche wegen einer mangelhaften Leistung bleiben unberührt. Eine rein subjektive Abweichung vom persönlichen Geschmack stellt keinen Mangel dar, wenn die Bilder dem vereinbarten Leistungsumfang und dem bei Vertragsschluss erkennbaren Stil der Fotografin entsprechen.


12. Bearbeitungszeit, Lieferung und Onlinegalerie

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und der Art und dem Umfang des Auftrags.

Bei kleineren Shootings beträgt die Bearbeitungszeit üblicherweise etwa 2 Wochen ab vollständiger Bildauswahl und, soweit die Zahlung bereits fällig ist, ab Zahlungseingang. Bei Hochzeiten, größeren Reportagen und umfangreichen Aufträgen wird die voraussichtliche Bearbeitungszeit individuell mitgeteilt.

Die final bearbeiteten Bilder werden digital über eine passwortgeschützte Onlinegalerie bereitgestellt.

Die Onlinegalerie ist ab Bereitstellung für 1 Monat verfügbar. Innerhalb dieses Zeitraums können die Bilder angesehen und heruntergeladen werden. Die Kund:innen sind dafür verantwortlich, die finalen Bilder innerhalb dieser Frist herunterzuladen und anschließend eigenständig zu sichern.

Nach Ablauf des Monats kann die Galerie deaktiviert werden. Eine erneute Bereitstellung ist nur möglich, wenn die Dateien noch vorhanden sind. Sie kann nach vorheriger Information über die Kosten zusätzlich berechnet werden.

Prints, Fotoprodukte und Abzüge sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls können sie je nach Angebot oder über die Onlinegalerie zusätzlich bestellt werden.


13. Urheberrecht und Nutzungsrechte der Kund:innen

Das Urheberrecht an den Bildern verbleibt bei der Fotografin.

Nach vollständiger Zahlung erhalten die Kund:innen an den final bearbeiteten Bildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke.

Erlaubt sind insbesondere:

- das Speichern und Sichern der Bilder,

- das Anfertigen von Ausdrucken und Fotoprodukten für private Zwecke,

- die Weitergabe an Familienmitglieder und Freund:innen zur privaten Nutzung,

- die Veröffentlichung auf privaten, nicht überwiegend geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen.

Die für eine private Veröffentlichung erforderliche technische Größenanpassung oder ein technisch bedingter Zuschnitt durch eine Plattform ist zulässig.

Eine Verlinkung oder Nennung von JuliaGrafie beziehungsweise Julia Klingler ist nicht verpflichtend, wird aber sehr geschätzt.

Ohne vorherige Zustimmung der Fotografin sind insbesondere nicht erlaubt:

- eine gewerbliche, geschäftliche oder werbliche Nutzung,

- die Weitergabe an Unternehmen oder andere Dritte zur gewerblichen Nutzung,

- der Verkauf oder die entgeltliche Weitergabe der Bilder,

- eine inhaltliche Bearbeitung, starke Veränderung oder Verfremdung,

- die Verwendung von Filtern oder Bearbeitungen, die den Bildstil deutlich verändern.

Die Weitergabe an Fotolabore oder andere technische Dienstleister zur Herstellung privater Fotoprodukte bleibt zulässig.

Für Business-, Branding- und andere gewerbliche Shootings werden Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Nutzungsrechte individuell vereinbart.

Die Kund:innen sind selbst dafür verantwortlich, bei einer eigenen Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte weiterer abgebildeter Personen zu beachten.


14. Veröffentlichung durch die Fotografin

Eine Veröffentlichung der Bilder durch die Fotografin erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der betroffenen abgebildeten Personen.

Die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Buchung, den Preis oder die Durchführung des Shootings.

In der gesonderten Einwilligung werden die vorgesehenen Veröffentlichungszwecke und Medien festgelegt. Dazu können insbesondere die Website, das Portfolio, Social-Media-Kanäle, Printmedien und Eigenwerbung gehören.

Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Verarbeitungen bleibt davon unberührt.

Bei minderjährigen Personen ist die erforderliche Einwilligung der sorgeberechtigten Personen einzuholen. Volljährige weitere Beteiligte müssen grundsätzlich selbst in die Veröffentlichung ihrer Bilder einwilligen.


15. Gutscheine

Gutscheine können als Wertgutscheine oder, bei ausdrücklicher Vereinbarung, für eine konkret bezeichnete Leistung erworben werden.

Wertgutscheine können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres eingelöst werden, das auf das Jahr der Ausstellung folgt.

Bei einem Wertgutschein ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldwert maßgeblich. Für das gewünschte Shooting gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Reicht der Gutscheinwert für das gewünschte Angebot nicht aus, kann der Differenzbetrag hinzugezahlt werden.

Ist ausdrücklich eine bestimmte Leistung und nicht nur ein Geldwert vereinbart, richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Gutscheinvereinbarung.

Teileinlösungen sind möglich, soweit dies organisatorisch zumutbar ist. Ein verbleibendes Guthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer bestehen.

Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert ausgestellt wurden.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche, insbesondere bei einem wirksamen Widerruf oder wenn JuliaGrafie die versprochene Leistung endgültig nicht mehr erbringen kann, bleiben unberührt.


16. Haftung

Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Sie haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen der Fotografin.

Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Accessoires und Wertgegenstände richtet sich die Haftung ebenfalls nach den vorstehenden Bestimmungen.

Die Kund:innen sind für die angemessene Beaufsichtigung der von ihnen begleiteten Kinder verantwortlich. Gesetzliche Verkehrs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten der Fotografin bleiben unberührt.

Bei einem technischen Defekt, Datenverlust oder Ausfall von Equipment richten sich die Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit möglich, wird gemeinsam nach einer angemessenen Lösung gesucht.


17. Archivierung und Datensicherung

Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Bilddaten dauerhaft zu archivieren.

Nach Bereitstellung der finalen Bilder sind die Kund:innen dafür verantwortlich, die Dateien innerhalb der Verfügbarkeit der Onlinegalerie herunterzuladen und eigenständig auf geeigneten Speichermedien zu sichern.

Eine spätere erneute Bereitstellung ist nur möglich, wenn die Dateien noch vorhanden sind, und kann nach vorheriger Information über die Kosten zusätzlich berechnet werden.

Gesetzliche Ansprüche der Kund:innen werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

Informationen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.


18. Gesetzliches Widerrufsrecht

Verbraucher:innen werden vor Vertragsschluss gesondert darüber informiert, ob für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ob eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht anwendbar ist.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher:innen rechtzeitig eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.

Die wirksame Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts gilt nicht als kostenpflichtige Absage im Sinne der Abschnitte 7 und 8.

Soll JuliaGrafie auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucher:innen bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.


19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Echte Momente
Ganz natürlich festgehalten.
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